GAU
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GAU ist eine Abkürzung für "Größter Anzunehmender Unfall".
Der Begriff GAU ist für die Betrachtung der Risiken komplexer Systeme von zentraler Bedeutung; er definiert die Belastungsgrenze. Alle Komponenten müssen so ausgelegt sein, dass selbst bei einem Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Zustände das betrachtete System als Ganzes nicht versagt.
Auslegung von Komponenten fragt danach: sind sie
- in ihrem Material richtig gewählt
- in ihren Abmessungen richtig dimensioniert
- am richtigen Platz
- bei Versagen abgesichert durch passenden Ersatz
- richtig steuerbar
Im Genehmigungsverfahren für Atomanlagen muss der Antragsteller durch geeignete Modellierung plausibel machen, dass er ausreichende Vorsorge getroffen hat gegenüber Ereignissen oder Ereignisverkettungen, deren Eintreffen als wahrscheinlich oder möglich angesehen wird. Als ausreichend wird die Vorsorge dann angesehen, wenn ein Schadensereignis auf die Anlage begrenzt bleibt. Aufgabe der Atomaufsicht ist es, im laufenden Betrieb darüber zu wachen, dass diese Vorgabe eingehalten wird.
Von einem Super-GAUwird gesprochen, wenn der Schaden größer ist, als das System verkraften kann.

